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01.05.2009 12:54 Alter: 16 yrs

Demonstrationen

Regelung


Wenn eine angesagte Demonstration stattfindet und zu dieser Veranstaltung Schüler gehen wollen, wird folgende Vorgangsweise angewendet:

  • Die Schülerin/Der Schüler muss vorab beim Klassenvorstand eine Freistellung anmelden.
  • Schularbeiten, die in der fraglichen Zeit stattfinden, haben jedoch Vorrang und sind zu schreiben.
  • Der Unterricht darf eine Stunde vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung verlassen werden.
  • Wenn die Schülerin/der Schüler noch nicht 18 Jahre alt ist, muss diese Freistellung von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein.
  • Schüler der Unterstufe und schulpflichtige Schüler der 5. Klassen (d.h. jene, die sich noch im 9. Schuljahr befinden) dürfen nicht auf eine Demonstration gehen.
  • Der versäumte Unterrichtsstoff muss in Eigenverantwortung nachgeholt werden.
  • Die Klassenvorstände werden gebeten, diesbezügliche Absenzen genau zu überprüfen.
  • Schülerinnen und Schüler, die dich über diese Anordnungen des Klassenvorstandes hinwegsetzen, sollen mit einer entsprechenden Betragensnote (3) belangt werden.

Diese Regelung wurde vom SGA am 22.01.2008 beschlossen.

GYS-Regelung zum geplanten "Schülerstreik" am 24.04.2009 vereinbart zwischen SchülerInnenvertretung und Direktion