< Klassenzimmertheater
01.05.2009 12:54 Alter: 16 yrs
Demonstrationen
Regelung
Wenn eine angesagte Demonstration stattfindet und zu dieser Veranstaltung Schüler gehen wollen, wird folgende Vorgangsweise angewendet:
- Die Schülerin/Der Schüler muss vorab beim Klassenvorstand eine Freistellung anmelden.
- Schularbeiten, die in der fraglichen Zeit stattfinden, haben jedoch Vorrang und sind zu schreiben.
- Der Unterricht darf eine Stunde vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung verlassen werden.
- Wenn die Schülerin/der Schüler noch nicht 18 Jahre alt ist, muss diese Freistellung von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein.
- Schüler der Unterstufe und schulpflichtige Schüler der 5. Klassen (d.h. jene, die sich noch im 9. Schuljahr befinden) dürfen nicht auf eine Demonstration gehen.
- Der versäumte Unterrichtsstoff muss in Eigenverantwortung nachgeholt werden.
- Die Klassenvorstände werden gebeten, diesbezügliche Absenzen genau zu überprüfen.
- Schülerinnen und Schüler, die dich über diese Anordnungen des Klassenvorstandes hinwegsetzen, sollen mit einer entsprechenden Betragensnote (3) belangt werden.
Diese Regelung wurde vom SGA am 22.01.2008 beschlossen.