Mit Wirksamkeit vom 24. Februar 2026 gelangt die Stelle einer Schulsekretärin oder eines Schulsekretärs mit einem Beschäftigungsausmaß von 50 % am BRG und BORG Feldkirch zur Nachbesetzung.
Das Monatsentgelt beträgt bei einem Beschäftigungsausmaß von 50 % € 1.284,45 brutto. Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Erfordernisse
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder ein freier Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
- Volle Handlungsfähigkeit, ausgenommen ihre Beschränkung wegen Minderjährigkeit
- Persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit dieser Verantwortung verbunden sind
- Zuverlässigkeit, Genauigkeit, absolute Vertraulichkeit und ein guter Umgangston
- Mindestens Abschluss einer Lehre oder einer Handelsschule
- Unbescholtenheit
- Einwandfreie Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Gute EDV-Kenntnisse
Von dem unter Punkt 1. genannten Erfordernis kann Nachsicht erteilt werden, wenn keine/keiner der Bewerber/innen dieses Erfordernis erfüllt.
Der Bewerbung sind, neben der Bekanntgabe der persönlichen Daten, geeignete Nachweise über die Erfüllung der vorstehenden angeführten Erfordernisse bzw. Umstände anzuschließen.
Bewerbungen sind bis spätestens 16. Jänner 2026 an das BRG und BORG Feldkirch zu richten.
Datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 DSGVO: Die von Ihnen übermittelten Daten werden nur für den von Ihnen beabsichtigten Zweck verwendet. Darüber hinaus werden diese nicht gespeichert oder weiterverarbeitet. Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden.

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